ERMÄCHTIGTER ÜBERSETZER

Ermächtigte Übersetzer können die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen bescheinigen, die von ihnen selbst oder von anderen Übersetzern angefertigt worden sind. Solche Übersetzungen, auch beglaubigte Übersetzungen genannt, haben eine besondere Beweiskraft. Gerichte oder Behörden verlangen in der Regel die Vorlage von beglaubigten Übersetzungen für alle verfahrensrelevanten Unterlagen.

VEREIDIGTER DOLMETSCHER

Nach § 189 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) müssen Dolmetscher vor einer Gerichtsverhandlung einen Eid dahingehend leisten, dass sie treu und gewissenhaft übertragen werden. Wird jemand häufiger als Dolmetscher von Gericht herangezogen, bietet die allgemeine Vereidigung (oder auch Beeidigung) nach § 189 Abs. 2 GVG die Möglichkeit zu einer Verfahrensvereinfachung. Der allgemein vereidigte Dolmetscher weist einmal seine Qualifikation nach und leistet den entsprechenden Eid, welcher dann für alle folgenden Termine zählt.